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Kosten

Fragen und Antworten zu den Kosten

Die meisten Mandanten wollen wissen, wieviel sie für die Leistung eines Rechtsanwaltes zahlen müssen.

Die 9 häufigsten Antworten zu Fragen nach dem anwaltlichen Honorar:

1. Was kostet eine Erstberatung?

Hier wird unterschieden zwischen Erstgespräch mit oder ohne rechtliche Beratung.

Erstgespräch ohne rechtliche Beratung

Dient das Gespräch ausschließlich der Mandatsanbahnung und wird kein Rechtsrat erteilt, so werden dafür keine Kosten verrechnet.

 

Erstberatung mit rechtlicher Beratung

Jede rechtliche Beratung ist eine Dienstleistung und damit grundsätzlich kostenpflichtig.

Ein Erstgespräch steht am Beginn eines Mandates. Hier werden gemeinsam mit dem Mandanten – basierend auf dem geschilderten Sachverhalt – Ziele und Strategien des Mandats festgelegt und vorhandene Unterlagen gesichtet. Die Kosten für dieses Erstgespräch übersteigen EUR 150,00 zzgl. USt. nicht.

Ergibt sich aus diesem Gespräch eine Beauftragung, dann werden diese Kosten üblicherweise auf das nachfolgende Honorar angerechnet.

2. Was kostet die anwaltliche Beratung?

Das Honorar der Anwälte ist im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und in den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK 2005) für Rechtsanwälte gesetzlich geregelt.

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (zum Beispiel in zivilgerichtlichen Verfahren) und nach der jeweiligen Bemessungsgrundlage. Im Allgemeinen gilt: je höher der Streitwert bzw. die Bemessungsgrundlage, desto höher das anwaltliche Honorar.

3. Was kostet eine kurze Antwort am Telefon?

Außerhalb eines Mandates wird generell keine rechtliche Beratung am Telefon erteilt. Dies wäre nicht nur unseriös, darüber hinaus können für Mandanten gravierende Nachteile entstehen. Eine genaue Abklärung des Sachverhaltes ist erforderlich, da jedes noch so kleine Detail eine oberflächliche rechtliche Empfehlung ändern kann.

 

Unser Tipp:

Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin!

Wir klären immer den Sachverhalt bevor wir eine seriöse rechtliche Auskunft oder eine erste Kostenschätzung abgeben.

4. Berechnen Sie auch Stundensätze?

Ja. Alle Mandate, bei denen der anwaltliche Aufwand nicht abschätzbar ist, rechnen wir nach einem Stundensatz ab.

 

Ihr Vorteil:

Der Stundensatz wird nach aufgewendeter Zeit abgerechnet und Sie erhalten zu jeder Abrechnung eine genaue Zeitaufstellung. Wenn wir 20 Minuten für Sie arbeiten, zahlen Sie auch nur 20 Minuten.

5. Muss ich einen Vorschuss zahlen?

Manche unserer Mandanten zahlen einen Vorschuss auf das spätere Gesamthonorar per Überweisung im voraus auf unser Konto.

 

Einen Vorschuss fordern wir:

  • immer in Strafsachen
  • bei vielen neuen Mandanten

6. Bei einem Gerichtsverfahren muss doch der Gegner meine Anwaltskosten zahlen?

Ihre Anwaltskosten tragen Sie als Auftraggeber zunächst selbst.

Wenn Sie vor Gericht gewinnen, haben Sie jedoch einen Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten durch Ihren Gegner.

7. Was tun bei kleinen Streitwerten?

Gewöhnlich verlieren Sie Geld, wenn Sie wegen geringer Gegenstandswerte einen Anwalt beauftragen. In diesem Fall raten wir daher meistens im Rahmen der Erstberatung von einer weiteren Verfolgung ab.

8. Was tun, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?

Sie können bei jedem Bezirksgericht einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen. Dieser Antrag wird durch das Gericht geprüft und müssen für die Genehmigung die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen.

Wird Ihnen im Rahmen der Verfahrenshilfe ein Rechtsanwalt beigegeben, so müssen Sie dessen Honorar vorerst nicht selbst tragen.

9. Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Wenn Sie über eine aufrechte Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne die Anfrage, ob die Versicherung eine Deckungszusage für den gegenständlichen Fall abgibt.