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Arbeitsrecht

Bester Anwalt für Arbeitsrecht Villach Birgitta Winkler Anwältin

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht
Rechte kennen und durchsetzen

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen – von der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses über den laufenden Arbeitsalltag bis hin zur Beendigung. Für viele Menschen ist das Arbeitsverhältnis eine zentrale Lebensgrundlage – umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte und Pflichten genau zu kennen.

Als Anwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Interessen kompetent zu vertreten – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht. Ob es um die Prüfung eines Arbeitsvertrags, eine Kündigung, eine Abmahnung oder offene Ansprüche wie Überstundenvergütung oder Urlaubsanspruch geht: Ich begleite Sie rechtlich zuverlässig und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.

Die 20 wichtigsten Begriffe
im Arbeitsrecht

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Arbeitsvertrag

Regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, inkl. Gehalt, Arbeitszeit und Kündigungsfristen, etc.

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Kollektivvertrag

Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Legt Mindeststandards für Lohn und Arbeitszeit fest.

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Kündigung

Einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit gesetzlicher Frist durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

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Entlassung

Fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund, z.B. grobe Pflichtverletzung.

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Dienstzettel

Schriftliche Bestätigung der wichtigsten Arbeitsvertragsbedingungen, Pflichtdokument für Arbeitgeber.

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Abfertigung

Einmalige Zahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, abhängig von Beschäftigungsdauer.

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Arbeitszeitgesetz

Regelt die zulässige Arbeitszeit in Österreich.

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Überstunden

Arbeitszeit über der Normalarbeitszeit, muss mit Zuschlag bezahlt oder durch Zeitausgleich kompensiert werden.

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Karenz

Freistellung nach Geburt eines Kindes, beide Elternteile können Karenz beanspruchen.

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Elternteilzeit

Möglichkeit zur Reduktion der Arbeitszeit zur Kinderbetreuung mit Kündigungsschutz.

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Urlaubsgesetz

Regelt den Mindesturlaub von 25 Werktagen pro Jahr für Arbeitnehmer in Österreich.

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Krankenstand

Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit oder Unfall, mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

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Mutterschutz

Beschäftigungsverbot acht Wochen vor und nach der Geburt, zum Schutz werdender Mütter.

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Arbeitsunfall

Unfall, der im Zusammenhang mit der Arbeit steht. Versicherungsschutz über die AUVA.

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Diskriminierungsverbot

Schützt Arbeitnehmer vor Benachteiligung aufgrund Geschlecht, Herkunft, Religion etc.

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Probezeit

Maximal 1 Monat, in der das Arbeitsverhältnis jederzeit beendet werden kann.

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All-in-Vertrag

Vertrag mit pauschaler Abgeltung von Überstunden. Transparente Aufschlüsselung erforderlich.

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Wettbewerbsverbot

Verbot für Arbeitnehmer, in Konkurrenz zum Arbeitgeber zu treten.

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Auflösungsvereinbarung

Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung oder Entlassung.

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Wiedereinstellungszusage

Arbeitgeber sichert zu, Arbeitnehmer nach bestimmtem Ereignis wieder einzustellen.

FAQ

Hier werden die häufigsten Fragen zum Thema Arbeitsrecht beantwortet:

Was tun bei einer Kündigung?

Sofort reagieren! Die Frist, innerhalb derer Sie eine Kündigungsanfechtung bei Gericht einbringen können, ist sehr kurz. Lassen Sie Ihre Kündigung daher schnell rechtlich prüfen.

Muss ich eine Abfertigung bei Kündigung bekommen?

Es gibt keinen generellen Anspruch auf Abfertigung. Häufig wird aber in einer Einigung vor dem Arbeitsgericht eine Abferitgung ausgehandelt – hier lohnt sich anwaltliche Unterstützung.

Wann ist eine Kündigung anfechtbar?

Eine Kündigung kann z.B. anfechtbar sein, wenn sie gegen den Kündigungsschutz verstößt oder sozial ungerechtfertigt ist.

Wieviele Abmahnungen braucht es vor einer Kündigung?

Grundsätzlich reicht eine Abmahnung aus, wenn sie berechtigt und einschlägig ist. Bei schweren Pflichtverstößen ist unter Umständen keine Abmahnung erforderlich.

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis. Auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das Tätigkeiten, Leistung und Verhalten bewertet, besteht kein Anspruch.

Was passiert bei Krankheit im Arbeitsverhältnis?

Wer krank ist, erhält für eine bestimmte Dauer seinen Lohn durch den Arbeitgeber fortbezahlt. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Wichtig: Rechtzeitig Krankenstandsbestätigung an den Arbeitgeber übermitteln! Erfolgt dies nicht, besteht unter Umständen für die Dauer der Säumigkeit kein Anspruch auf Entgelt gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

Darf ich Überstunden verweigern?

Überstunden sind nur zulässig, wenn sie im Vertrag geregelt sind oder im Einzelfall betrieblich notwendig sind. Sie müssen aber vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht in Österreich und suchen einen zuverlässigen Anwalt der Ihnen zur Seite steht? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

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